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Kosten

Klare Sache: Anwaltliche und gerichtliche Kosten

Bevor Sie zu Ihrem Recht kommen, sind wichtige Fragen zu klären: Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie einen Anwalt konsultieren? Sind Sie rechtschutzversichert und wenn ja, was können Sie tun, damit die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten übernimmt?

Ich kläre Sie offen und nachvollziehbar über die entstehenden Honorare meiner Tätigkeit sowie weitere Kosten, z.B. Gerichtskosten, auf. Meine Gebühren werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Gebühren eines Anwalts richten sich in der Regel nach dem Streitwert der rechtlichen Auseinandersetzung. In einigen Fällen ist aber auch eine vom RVG unabhängige Honorarvereinbarung sinnvoll. Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von der Dauer und dem Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung ab. Die nach Beendigung der Angelegenheit tatsächlich entstehenden Kosten können daher im Vorfeld nicht exakt kalkuliert werden. Zu meinen Aufgaben gehört es, Sie über die möglichen finanziellen Folgen jedes einzelnen rechtlichen Schritts ausführlich zu informieren und Sie vor unliebsamen finanziellen Überraschungen zu schützen. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung, sondern - bei finanziellen Problemfällen beispielsweise - auch bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist zu klären ob und in welcher Höhe die Versicherung Ihre Kosten übernimmt. Dabei ist die Antragstellung für den Laien häufig eine knifflige und zeitraubende Angelegenheit, die ich gerne für Sie übernehme.

 

Heike Eckert, Rechtsanwältin • Beethovenstraße 12 • 50674 Köln • Tel.: 0221-35 54 475 • Fax.: 0221-35 54 476 • E-Mail: info@ra-eckert-koeln.de